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Elternbeitragsbefreiung und Beitragsentlastung
Kindergartenkinder ab dem 3. Lebensjahr sind gemäß § 17 KitaG Brandenburg von der Beitragspflicht befreit.
Eltern mit geringem Einkommen werden gemäß § 50 KitaG Brandenburg befreit, sofern ihr Einkommen unter 35.000€ liegt und gemäß § 51 KitaG Brandenburg beitragsbegrenzt bis zu einem Einkommen bis 55.000€.